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Urlaub 2021 – was geht, was nicht? Letztes Update: 25. Februar 2021

Urlaub 2021 – was geht, was nicht?

Da es in den letzten Wochen und Monaten immer wieder Änderungen gab, kommt hier ein Blogpost mit den neuesten Regelungen. Wir halten diesen auch regelmäßig aktuell für Euch bezüglich Test, Quarantänevorschriften und Co. – auch wenn uns manchmal schwindlig wird bei dem Hüh-Hott;-)

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Stand: 25. Februar 2021, 11 Uhr. 

Es wird nicht weniger kompliziert… Wo darf man jetzt eigentlich hinreisen und kommt man ohne Quarantäne auch wieder zurück?   

Weil wir viele Fragen dazu bekommen, kommt hier eine kurze Information von uns dazu, welche Regionen auf der Risikoliste stehen. Wir haben uns redlich Mühe gegeben, diese Informationen für Euch zusammenzutragen, aber wir können auch keine Garantie für diese Info übernehmen – vor allem nicht, da derzeit gerne mal still und heimlich eine Verordnung von einzelnen Bundesländern angepasst wird. Fragt daher bitte vor Eurer Reise auf jeden Fall noch mal in dem für Euch zuständigen Gesundheitsamt nach (hier könnt Ihr mit Eurer Postleitzahl danach suchen).

Wie sieht es mit Reisen im Inland aus?

Zum 2. November 2020 wurde ein bundesweites Verbot von touristischen Übernachtungen eingeführt. Befristet ist dieses Verbot nun bis zum 07. März 2021. Das heißt, im November 2020 mussten leider alle GastgeberInnen ihre Betriebe schließen und Ihr könnt Euren gebuchten Urlaub in Deutschland nicht antreten. Sobald sich daran etwas ändert, werden wir Euch hier so schnell wie möglich informieren.

Wie sieht es mit Reisen ins Ausland aus?

Etwas absurd mutet an, dass Ihr zwar in Deutschland nicht im Hotel übernachten dürft, aber außerhalb Deutschlands durchaus in einer Hand voll Regionen, die jedoch mit steigender Inzidenz-Zahlen immer weniger werden. Es kommen aber auch immer mal wieder Regionen „ohne Risiko und Quarantäne“ hinzu, über die wir Euch hier so schnell wie möglich informieren möchten. 
Derzeit sieht es konkret so aus: Die weltweite Reisewarnung vom Frühjahr wurde nach dem 15. Juni 2020 nicht verlängert. Seit dem 1. Oktober gelten wieder Reisehinweise für Regionen im Ausland, die auf der ständig aktualisierten Liste des RKIs basieren. Es handelt sich dabei um kein Verbot, jedoch um eine Warnung. Inzwischen werden die Länder und Regionen mit Einschränkungen in drei Kategorien eingeteilt: Neue Virusvarianten-Gebiete, Hochinzidenzgebiete (auch Hochrisikogebiete genannt) und Risikogebiete. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Quarantäne- und Testpflichten bei der Rückkehr. Die haben wir Euch weiter unten aufgelistet. Hier (Da der Link scheinbar nicht klickbar ist, hier noch mal die URL: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) könnt Ihr die Liste des RKIs einsehen. Die neuesten Risikogebiete stehen immer ganz oben auf der Liste. Diese ständig aktualisierte Karte bietet Euch übrigens auch einen guten Überblick. Zudem sind die Länder praktischerweise gleich mit den entsprechenden Informationsseiten des Auswärtigem Amtes zum jeweiligen Land verlinkt. Denn wenn es sich um regionale Ausbrüche handelt, werden nur die entsprechenden Regionen als Risikogebiete ausgewiesen. Wenn Ihr außerhalb dieser Regionen in einem Land Urlaub macht, habt Ihr bei der Rückkehr keine besondere Melde- oder Testpflicht. 
Derzeit (Stand 25. Februar 2021 um 11 Uhr) könnt Ihr in fast keinem europäischen Land Euren Urlaub antreten, ohne Euch danach in Quarantäne begeben zu müssen.
  • Ganz Spanien inklusive der Kanaren gilt zur Zeit als Risikogebiet, nicht mehr als Hochrisikogebiet. Einreisende Touristen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und Ihr müsst eine App aktivieren. Dies gilt allerdings nicht für die Einreise über den Landweg. In diesem täglich aktualisierten Blogpost findet Ihr nähere Informationen zu aktuellen Inzidenzfällen auf den kanarischen Inseln und Einreisebedingungen. Hier findet Ihr Informationen zu ganz Spanien. In einigen Regionen z.B. wie in Katalonien sind touristische Reisen derzeit verboten. Auch gelten teils strenge Regeln zur Mobilitätsbeschränkung.
  • Italien: Ganz Italien gilt als Risikogebiet. Die Skigebiete bleiben weiterhin geschlossen und es gelten nach wie vor Reisebeschränkungen innerhalb Italiens. Bei Einreise muss ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und es muss eine Einreiseerklärung vorgelegt werden. Hier findet Ihr mehr Info dazu.
  • In Griechenland sind derzeit Attika, Mittelgriechenland, Westgriechenland und Zentralmakedonien als Risikogebiete definiert. Der Rest des Landes einschließlich der beliebten Inseln wie Rhodos, Kreta, Kos und Mykonos ist kein Risikogebiet mehr. Im ganzen Land gilt von 21 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre und es gilt Maskenpflicht in geschlossen Räumen. Bei Einreise braucht Ihr einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und bis zum 8. März müsst Ihr Euch sogar nach der Einreise 7 Tage in Quarantäne begeben. Auch zu Griechenland hat der ADAC eine Seite mit stets aktuellen Informationen zu Einreiseformularen und Co.
  • Inzwischen ist Portugal (Festland) als Virusvarianten-Gebiet eingestuft worden. Bei der Einreise aus Deutschland mit dem Flugzeug muss der Fluggesellschaft ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden alt sein darf und es muss eine elektronische Reiseanmeldung ausgefüllt werden. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur noch für Personen mit Wohnsitz in Portugal möglich. Für Madeira und die Azoren gelten ähnliche Einreisebestimmungen, allerdings sind die Regionen noch nicht als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Hier findet Ihr mehr Informationen.
  • Ganz Österreich ist – mit Ausnahme von Jungholz und dem Kleinwalsertal – Risikogebiet derzeit. Das Bundesland Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) ist seit dem 14. Februar sogar als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Bis zum 31. März ist eine 10tägige Quarantäne verpflichtend, obwohl bei Einreise oder binnen 24 Stunden nach Einreise ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Die Quarantäne kann bei einem zweiten negativen Test auf 5 Tage reduziert werden. Zudem müssen sich alle Einreisenden vor Einreise elektronisch registrieren. Hier findet Ihr aktuelle Informationen zu Österreich. Die meisten Skigebiete haben offen, praktisch aber nur für Einheimische.
  • Dänemark gilt mit Ausnahme der Provinz Midtjylland als Risikogebiet. Für die Einreise muss ein triftiger Grund vorleigen, es muss ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegt werden und es ist eine 10tägige Quarantäne angeordnet. Diese kann frühestens nach 4 Tagen bei einem zweiten negativen Test beendet werden. Weitere Informationen findet Ihr hier.
  • Die Einreise nach Norwegen und Ungarn ist deutschen Urlaubern nicht erlaubt.
  • Ganz Frankreich ist Risikogebiet.  Hier findet Ihr ein paar Infos zu den aktuellen Regelungen in Frankreich. Auch in Frankreich muss bei Einreise, auch auf dem Landwege, ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. In Frankreich gilt inzwischen ein Teil-Lockdown, so durften zum Beispiel Geschäfte wieder öffnen und die Ausgangsbeschränkungen gelten nur noch von 18 bis 6 Uhr. Restaurants, Bars etc. sind aber weiterhin geschlossen. Unterkünfte dürfen prinzipiell öffnen.

Quarantäne und Test-Pflicht bei Rückreise aus ausländischen Risikogebieten

Ab dem 11. Januar 2011 gilt eine doppelte Testpflicht bei der Rückreise aus Risikogebieten. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss entweder einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen oder sich unmittelbar bei der Einreise testen lassen (sowohl bei Flugreisen als auch bei Reisen mit Bahn oder Auto). Außerdem müsst Ihr  vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und angeben, wo Ihr Euch die letzten 10 Tage aufgehalten habt. Den Nachweis müsst Ihr bei Einreise bei Euch tragen (unter diesem Link könnt Ihr Euch anmelden: www.einreiseanmeldung.de). Es besteht weiterhin eine 10tägige Quarantänepflicht, die nach heutigem Stand frühestens nach dem fünften Tag beendet werden kann, wenn ein negativer Test vorliegt.  D.h. – selbst wenn das Ergebnis sehr schnell kommt – müsst Ihr trotzdem mindestens 6-7 Tage in Quarantäne nach einer Rückreise aus einem ausländischen Risikogebiet. Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, müsst Ihr für einen weiteren Tests eine Arztpraxis oder ein Testzentrum aufzusuchen.
Wichtig: Für Einreisende aus einem Virusvarianten-Gebiet oder einem Hochinzidenzgebiet gilt verpflichtend, dass sie sich bereits vor Abreise aus diesen Gebieten testen lassen und dem Beförderer, also zum Beispiel der Fluggesellschaft, das negative Testergebnis vorlegen. Personen ohne diesen Nachweis dürfen nicht befördert werden.
Wichtig: Für Nordrhein-Westfalen gilt diese Regelung seit dem 20. November nicht mehr, wenn Ihr aus einer Region zurückkehrt wo die Inzidenz-Werte niedriger sind als an Eurem Heimatort. Ein Reiserückkehrer aus Ibiza hatte gegen seine bevorstehende Quarantäne geklagt, da der Inzidenzwert auf Ibiza niedriger war als der in Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat daher die Quarantänepflicht aufgehoben. In Nordrhein-Westfalen gilt daher auch, dass die 10tägige Quarantäne nur nötig ist, wenn kein negativer Test vorliegt. Sobald ein negativer Test vorliegt, kann die Quarantäne beendet werden.
Insgesamt gilt, dass die Regelungen für das ganze Bundesgebiet ähnlich sind, aber einzelne Details je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein können. So darf in Sachsen ein Test bei Einreise zum Beispiel nur 24 Stunden alt sein. Informiert Euch also unbedingt über die in Eurem Bundesland geltenden Regelungen!
Wenn Ihr eine Auszeit braucht, könnt Ihr in unserer Suche und auf unserer Karte nachsehen, ob Ihr etwas findet für die Regionen, die derzeit nicht Risikogebiet sind. Wir bleiben dabei: Auf das Verhalten, nicht die Landesgrenze, kommt es an!

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