Urlaub 2022 – was geht, was nicht?
Immer wieder gibt es so viele Änderungen zu den Urlaubsregelungen im In- und Ausland, dass wir Euch in diesem Blogpost die neuesten Regelungen zusammengefasst haben. Wir halten diesen auch ständig aktuell für Euch bezüglich Test, Quarantänevorschriften und Co. – auch wenn uns manchmal schwindlig wird bei dem Hü-Hott;-)
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Stand: 10. Mai 2022, 08:30 Uhr.
Wo darf man eigentlich hinreisen und kommt man ohne Quarantäne auch wieder zurück? Und wie sieht es aus mit der Testpflicht? Was gilt für Ungeimpfte, Genesene und Geimpfte? Wir bemühen uns, Euch in diesem wöchentlich aktualisierten Blogpost, immer auf dem Laufenden zu halten. Wir haben uns redlich Mühe gegeben, diese Informationen korrekt für Euch zusammenzutragen, aber wir können keine Garantie übernehmen – vor allem nicht, da sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland und von Land zu Land unterscheiden und immer wieder geändert werden. Fragt daher bitte vor Eurer Reise auf jeden Fall noch mal in dem für Euch zuständigen Gesundheitsamt nach (hier könnt Ihr mit Eurer Postleitzahl danach suchen). Und wenn Ihr einen Fehler entdeckt, schreibt ihn uns gerne im Kommentar!
Wie sieht es mit Reisen im Inland aus?
Inzwischen wurde das Infektionsschutzgesetzt geändert und die meisten Corona-Regelungen fallen auf Bundesebene weg. Die Bundesregierung sieht nur noch einen Basis-Schutz für Risikogruppen vor. Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen wird genauso aufgehoben wie generell geltende 2G oder 3G-Regeln. Die Bundesländer können für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs das Tragen einer Maske weiterhin vorschreiben, auch die Testpflicht in Schulen kann bestehen bleiben. Auch Geschäfte, Supermärkte oder Restaurants können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen. Strengere Regeln können die Bundesländer nur noch über die sogenannte “Hotspot-Regel” erlassen. In Städten, Regionen oder ganzen Bundesländern, in denen die Gefahr einer erhöhten Infektionslage besteht, können dann wieder strengere Regeln wie Maskenpflicht oder 2G und 3G-Regelungen angeordnet werden.
Da sich nun also Regeln nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können, gilt in den nächsten Wochen und Monaten ganz besonders: Bitte informiert Euch vor Eurer Buchung und vor Eurer Anreise an Euren Urlaubsort, welche Regeln dort aktuell gelten. Eine gute Zusammenfassung zu Urlaub in Deutschland findet Ihr auf der Seite des ADAC oder auf der Seite des DEHOGA Bundesverbands. Über diese Seite der Bundesregierung gelangt Ihr zu den ausführlichen Regelungen der Bundesländer.
Kostenlose Bürgertests soll es nach derzeitigem Stand bis Ende Juni geben.
Wie sieht es mit Reisen ins Ausland aus?
- Spanien: Bei der Einreise wird von allen Personen ab 12 Jahren ein negativer Corona-Test (PCR-Test max. 72 Stunden alt, Antigen-Test max. 24 Stunden alt) oder der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung gefordert. Seid Ihr geimpft oder genesen und könnt ein digitales EU-Covid-Zertifiktat vorlegen, benötig Ihr keine Einreiseerklärung. Ob Euer digitales Zertifikat noch für eine Einreise nach Spanien gültig ist, könnt Ihr ganz leicht über die SpTH-App des spanischen Gesundheitsministeriums überprüfen. In dieser App könnt Ihr auch das Einreiseformular ausfüllen, sollte es nötig sein. Auch bei der Einreise von Frankreich aus ist diese Regelung zu beachten. Eine Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, ansonsten sind die Beschränkungen im Land weitestgehend aufgehoben. Hier findet Ihr aktuelle Informationen zu Spanien und hier zu Urlaub auf den Kanaren.
- Die Einreiseregeln nach Italien wurden bereits zum 1. Februar 2022 gelockert: Alle Einreisenden ab 6 Jahren, die geimpft oder genesen sind können nun wieder ohne zusätzlichen negativen Corona-Test einreisen. Ungeimpfte Personen ab 6 Jahren benötigen weiterhin einen negativen PCR-Test (max.72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Test (max. 48 Stunden alt). Weist Ihr diesen negativen Test vor, müsst Ihr vor Ort nicht mehr in Quarantäne. Wichtig: Ein Impf- oder Genesenenzertifikat wird in Italien nur für 6 Monate anerkannt, wenn Ihr nicht geboostert seid. Außer für die Einreise: hier kann ein Impf- oder Genesenenzertifikat “verlängert” werden, also auch nach 6 Monaten als gültig anerkannt werden, wenn Ihr bei Einreise einen negativen Test vorlegt. Inzwischen wurden die meisten Einschränkungen im Land aufgehoben. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht, in anderen öffentlichen Gebäuden reicht es, einen medizinischen Mundschutz zu tragen. Hier findet Ihr mehr Informationen zu Italien.
- Für die Einreise nach Griechenland wurden inzwischen alle Beschränkungen aufgehoben und Ihr benötigt weder einen negativen Test noch einen Impf- oder Genesenennachweis. Achtung: Alle Personen über 60 Jahre müssen spätestens sieben Monate nach der Zweitimpfung eine “Booster”-Impfung bekommen haben. Ansonsten werden sie nicht mehr als geimpft anerkannt. Inzwischen sind auch alle Grenzübergänge wieder uneingeschränkt geöffnet. Zum 01. Mai wurde die Nachweispflicht (2G-Regel) in allen Bereichen des öffentlichen Lebens (Restaurants, Museen, Geschäften) aufgehoben, die Maskenpflicht soll ab dem 01. Juni entfallen. Auch zu Griechenland hat der ADAC eine Seite mit stets aktuellen Informationen zu Einreiseformularen und Co.
- Bei Einreise nach Portugal (Festland und Azoren) müssen ungeimpfte Personen einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) vorlegen. Geimpfte und Genesen dürfen inzwischen wieder ohne zusätzlichen Test einreisen. Eine Einreiseerklärung muss für das Festland nicht mehr ausgefüllt werden. Das gilt für alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren. Die Einreise über den Landweg ist inzwischen auch wieder möglich. Reist Ihr nach Madeira, müsst Ihr lediglich eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Weitere Nachweise oder Tests sind nicht nötig. Auf dem Festland wurde inzwischen die 3G-Regel für den Besuch von Restaurants, Museen und touristischen Einrichtungen abgeschafft. Maskenpflicht besteht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter 10 Jahren müssen generell keine Maske tragen. Auf Madeira besteht die Maskenpflicht weiterhin in geschlossenen Räumen und für den Besuch von Restaurants, Geschäften und Museen benötigt Ihr einen 3G-Nachweis. Hier findet Ihr mehr Informationen zu Portugal, auch zu den Sonderregeln für Madeira und die Azoren. Sowie hier auf der übersichtlichen Seite des ADACs.
- Österreich hat die Einreiseregeln inzwischen deutlich gelockert und seit dem 22. Februar kann nach der 3G-Regel eingereist werden. Als Nachweis wird inzwischen auch wieder ein Antigen-Test (max. 24 Stunden alt) akzeptiert. Könnt Ihr keinen 3G-Nachweis vorweisen, müsst Ihr den Test im Land nachholen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne. Kinder unter 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen müssen nicht getestet werden und sind von der Quarantäne-Pflicht befreit. Wichtig: in Österreich geltet Ihr für die Einreise bis zu 9 Monate nach der letzten Impfung als vollständig geimpft. Genaue Angaben, wann Ihr als genesen geltet, findet Ihr hier. Seit dem 05. März sind die meisten Beschränkungen im Land (Ausnahme Wien) aufgehoben worden. Restaurants, Bars und Geschäfte dürfen wieder ohne Nachweis besucht werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und Apotheken muss weiter eine FFP2-Maske getragen werden. Hier findet Ihr übrigens Infos zu kostenlosen Teststraßen in Österreich und anderen europäischen Ländern.
- Zur Einreise nach Dänemark bestehen inzwischen keinerlei Beschränkungen mehr. Zum 1. Februar wurden fast alle Corona-Maßnahmen im Land aufgehoben. Weitere Informationen zu Dänemark findet Ihr hier.
- Seit dem 12. Februar bestehen für die Einreise nach Norwegen aus der EU keinerlei Beschränkungen mehr. Auch im Land selber wurden inzwischen fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Nähere Infos findet Ihr beim Auswärtigen Amt.
- Auch für die Einreise nach Schweden aus der EU gibt es keinerlei Beschränkungen mehr. Auch im Land gelten inzwischen fast keine Beschränkungen mehr. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr zu Restaurants, keine Obergrenze für Veranstaltungen und keine Empfehlung mehr, eine Maske zu tragen. Mehr Infos zu Schweden findet Ihr hier.
- In Frankreich muss bei der Einreise, auch auf dem Landwege, ein negativer Corona-Test vorgelegt werden (max. 24 Stunden alt, egal ob Antigen oder PCR). Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, vollständige geimpfte oder genesene Personen. Wichtig: Ab dem 15. Januar 2022 gelten alle Personen über 18 Jahre nur noch als geimpft, wenn die Impfung nicht länger als 7 Monate zurückliegt (ab 65 Jahren 6 Monate) oder Ihr schon eine Booster-Impfung erhalten habt. Es wurden im Land fast alle Einschränkungen aufgehoben. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht noch Maskenpflicht. Hier findet Ihr ein paar Infos zu den aktuellen Regelungen in Frankreich.
- Seit dem 09. April ist die Einreise nach Kroatien wieder ohne einen 3G-Nachweis möglich. Auch das Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt werden. Solltet Ihr mit dem Auto unterwegs sein, dürft Ihr auf dem Hin-/Rückweg keinen Stopp in Österreich einlegen (Tank- und Raststellen dürfen angefahren werden). Wollt Ihr einen längeren Stopp machen, müsst Ihr die Einreisebestimmungen Österreichs erfüllen. Der Transit durch Slowenien ist ohne Einschränkungen erlaubt. Alle Einschränkungen im Land wie die Maskenpflicht in Geschäften oder Zugangsbeschränkungen an Stränden wurden inzwischen aufgehoben. Hier findet Ihr mehr Info zu Kroatien.
- Für die Einreise in die Niederlande wurden alle Beschränkungen aufgehoben. Auch im Land gibt es keinerlei Einschränkungen mehr. Lediglich im Flugzeug muss noch Maske getragen werden. Hier findet Ihr mehr Info zu den Niederlanden.
- Für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland entfallen seit dem 18. März alle Beschränkungen und es kann wieder ohne Impf- oder Testnachweise eingereist werden. Auch in den Ländern gibt es kaum noch Einschränkungen, das Tragen einer Maske in Innenräumen oder dem öffentlichen Nahverkehr wird nur noch empfohlen. Bitte beachtet, dass für Schottland, Wales und Nordirland diese Bestimmungen grundsätzlich gelten, es aber leichte Abweichungen bei der Anwendung der Maskenpflicht etc. geben kann. Ausführliche Informationen dazu findet Ihr auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
- Für die Einreise nach Irland sind inzwischen alle Beschränkungen aufgehoben. Auch im Land wurden fast alle Einschränkungen aufgehoben und Geschäfte, Restaurants, Veranstaltungen etc. können wieder ohne Nachweis besucht werden.
- Auch für die Schweiz wurden alle Einreisevorschriften aufgehoben und im Land entfallen fast alle Corona-Beschränkungen. Die Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen. Auf dieser ADAC-Seite findet Ihr nähere Informationen zur Schweiz.
Quarantäne und Test-Pflicht bei Rückreise aus ausländischen Risikogebieten
Digitales COVID Zertifikat der EU
Inzwischen ist das “EU Digital COVID Certificate” in allen Ländern der EUund Island, Liechtenstein und Norwegen verfügbar. Das Zertifikat ist der digitale Nachweis (wenn nötig, wird auch eine Papierversion ausgestellt) darüber, dass Ihr entweder vollständig geimpft oder genesen seid oder kürzlich negativ auf das Virus getestet wurdet. Es wird ein QR-Code generiert, der in allen Ländern der EU abgerufen werden kann und auf Deutsch und Englisch Euren COVID-Status anzeigt. Da sich alle Länder der EU auf ein einheitliches Format geeinigt haben, erleichtert Euch dieses Zertifikat die Einreise. Natürlich gelten aber die nationalen Nachweise, wie z.B. der deutsche gelbe Impfausweis, nach wie vor auch. Digital gespeichert werden die Daten in der Cov-Pass App oder der Corona-Warn-App. In Deutschland erhaltet Ihr Eure Daten folgendermaßen:
- Seid Ihr vollständig geimpft, könnt Ihr Euch Euren Impfnachweis in Apotheken, Arztpraxen oder Impfzentren ausstellen lassen. Euren Nachweis könnt Ihr dann in die COV-PASS App einscannen und so den QR-Code jederzeit vorzeigen. Bitte beachtet, dass Impfzertifikate ohne Booster seit dem 1. Februar 2022 grundsätzlich nur noch 9 anstatt bisher 12 Monate gültig sind. Seid Ihr geboostert, ist Euer Impfzertifikat unbegrenzt gültig. Auch Impfzertifikate von Minderjährigen gelten unbegrenzt, auch ohne Booster. Einige Länder erkennen Impf- und Genesenenzertifikate nur noch für eine kürzere Dauer als 9 Monate an. Es gilt also auch hier, sich die besonderen Ländervorschriften vor der Reise oder Buchung genau anzuschauen. In Deutschland selbst gelten Eure Impfzertifikate auch ohne Booster vorerst unbegrenzt. Die genannten Fristen sind daher vor allem für einen Urlaub im Ausland wichtig.
- Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind seit dem 15. Januar 2022 ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 90 Tage gültig und können ebenfalls in die COV-PASS App oder die Corona-Warn-App eingescannt werden. In einigen Ländern gilt Euer Genesenennachweis zwar grundsätzlich für 6 Monate, aber Ihr müsst die 3-Monats-Frist unbedingt für Eure Rückreise nach Deutschland beachten.
- Auch Euer negatives Testergebnis eines PCR oder Antigen-Schnelltest könnt Ihr in die Apps hochladen. Dazu müsst Ihr einfach den im Testergebnis generierten QR-Code in die App einlesen.
Corona-Versicherungen sollen bei positivem Test im Urlaub helfen
Die Versicherungsbranche hat auf die Pandemie reagiert und bei einigen Anbietern könnt Ihr Corona-Reiseschutzversicherungen abschließen. Allerdings haben auch bereits viele Anbieter ihre Auslandskrankenversicherungen angepasst und eine Covid-19 Erkrankung im Urlaub in ihre Leistungen inkludiert. Die Bedingungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Manche übernehmen die medizinischen Kosten, aber nicht die Kosten für Quarantäne, Rückreise & Co. Andere übernehmen nur die Kosten, wenn es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Urlaubsland gab. Solltet Ihr also schon eine Auslandskrankenversicherung haben, informiert Euch unbedingt vorab, ob und – wenn ja – welche Leistungen bei einer Corona-Erkrankung vielleicht schon abgedeckt sind. Gleiches gilt natürlich auch für Reiserücktrittsversicherungen, falls Ihr Euren Urlaub gar nicht erst antreten könnt aufgrund einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne. Solltet Ihr bislang keine Versicherung haben oder deckt Eure Versicherung eine Covid-19 Erkrankung nicht ab, ist eine Corona-Reiseschutzversicherung eine gute Idee. Auch hier gilt es jedoch, sich genau zu informieren, welche Leistungen abgedeckt sind. Einige Versicherungen decken nur die medizinischen Kosten ab, andere zusätzlich auch Qurantäne-Kosten und natürlich gibt es auch Rund-Um-Sorglos-Pakete, bei denen auch noch Kost und Logis während einer Quarantäne, Rückreisekosten (mit oder ohne Reisewarnung) mitversichert sind. Inzwischen bieten alle größeren Versicherungsgesellschaften solche Versicherungen an. Eine gute Übersicht zu den verschiedenen Anbietern findet Ihr hier.
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Hallo, wie sieht es denn mit vollständig Geimpften bei Rückkehr aus einem (Hoch-)Risikogebiet aus? Gilt da eine verkürzte Quarantäne?
Liebe Ann-Christin, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen und NRW müssen wohl vollständig geimpfte nicht in Quarantäne. Am besten, Du erkundigst Dich beim zuständigen Gesundheitsamt. Dazu haben wir auch einen Link drin am Anfang des Artikels. Liebe Grüße Sonja
Kleiner, aber wichtiger Hinweis: Die Testpflicht bei Einreise nach Griechenland ist offenbar inzwischen auf 6 Jahre erhöht worden “As of May 14th, travelers arriving in Greece are required to have a negative PCR certificate from a testing laboratory, for a Covid-19 test taken no later than 72 hours before arrival.
This test is mandatory for all tourists (including children over the age of 6), regardless of the epidemiological situation in the country of departure.” (Quelle: https://travel.gov.gr/#/)
Liebe Grüsse, Marina
Vielen Dank für diesen Hinweis!
Hallo zusammen, ich möchte noch mal klar stellen, dass es nicht reicht irgendeinen Schnelltest zumachen und den in die Covpass app zu speichern, um zu reisen,die meisten werden nicht anerkannt und es sind ganz bestimmte, wenige Testzentren die diese bestimmten ausstellen !
Hallo Tim,
danke für deinen Hinweis. Generell ist es zurzeit sehr wichtig, sich genau zu informieren. Wir geben hier einen Überblick, um unseren Leser*innen eine erste Anlaufstelle zu sein.
Für genaue Auslegungen/Unterscheidungen sollten immer auch die behördlichen Seiten gelesen werden.
Liebe Grüße, Antonia
Hallo, angeblich gilt die „Schüler-Ausnahme“ beim Testen in den Ferien (Bayern) nicht, weil eben gerade keine Testungen erfolgen. Zumindest wurde mir das auf Nachfrage (beim Friseur) so gesagt 🤷♀️. LG
Liebe Christiane, dann war Dein Friseur nicht gut informiert;-) Die Ausnahme gilt explizit auch in den Ferien. Das war nur am Anfang noch nicht geregelt. Jetzt ist es so festgeschrieben. Viele Grüße Sonja