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Urlaub 2022 – was geht, was nicht? Letztes Update: 04.07.2022

Urlaub 2022 – was geht, was nicht?

Immer wieder gibt es so viele Änderungen zu den Urlaubsregelungen im In- und Ausland, dass wir Euch in diesem Blogpost die neuesten Regelungen zusammengefasst haben. Wir halten diesen auch ständig aktuell für Euch bezüglich Test, Quarantänevorschriften und Co. – auch wenn uns manchmal schwindlig wird bei dem Hü-Hott;-)

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Stand: 04. Juli 2022, 09:00 Uhr. 

Wo darf man eigentlich hinreisen und kommt man ohne Quarantäne auch wieder zurück? Und wie sieht es aus mit der Testpflicht? Was gilt für Ungeimpfte, Genesene und Geimpfte? Wir bemühen uns, Euch in diesem wöchentlich aktualisierten Blogpost, immer auf dem Laufenden zu halten. Wir haben uns redlich Mühe gegeben, diese Informationen korrekt für Euch zusammenzutragen, aber wir können keine Garantie übernehmen – vor allem nicht, da sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland und von Land zu Land unterscheiden und immer wieder geändert werden. Fragt daher bitte vor Eurer Reise auf jeden Fall noch mal in dem für Euch zuständigen Gesundheitsamt nach (hier könnt Ihr mit Eurer Postleitzahl danach suchen). Und wenn Ihr einen Fehler entdeckt, schreibt ihn uns gerne im Kommentar!

Wie sieht es mit Reisen im Inland aus?

Inzwischen wurde das Infektionsschutzgesetzt geändert und die meisten Corona-Regelungen fallen auf Bundesebene weg. Die Bundesregierung sieht nur noch einen Basis-Schutz für Risikogruppen vor. Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen wird genauso aufgehoben wie generell geltende 2G oder 3G-Regeln. Die Bundesländer können für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs das Tragen einer Maske weiterhin vorschreiben, auch die Testpflicht in Schulen kann bestehen bleiben. Auch Geschäfte, Supermärkte oder Restaurants können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen. Strengere Regeln können die Bundesländer nur noch über die sogenannte “Hotspot-Regel” erlassen. In Städten, Regionen oder ganzen Bundesländern, in denen die Gefahr einer erhöhten Infektionslage besteht, können dann wieder strengere Regeln wie Maskenpflicht oder 2G und 3G-Regelungen angeordnet werden.

Da sich nun also Regeln nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können, gilt in den nächsten Wochen und  Monaten ganz besonders: Bitte informiert Euch vor Eurer Buchung und vor Eurer Anreise an Euren Urlaubsort, welche Regeln dort aktuell gelten.  Eine gute Zusammenfassung zu Urlaub in Deutschland findet Ihr auf der Seite des ADAC oder auf der Seite des DEHOGA Bundesverbands. Über diese Seite der Bundesregierung gelangt Ihr zu den ausführlichen Regelungen der Bundesländer.

Seit dem 30. Juni 2022 erhalten Bürger und Bürgerinnen ohne Symptome keine kostenlosen Bürgerstests mehr. In offiziellen Teststellen könnt Ihr Euch dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen testen lassen. Hier werden zwei Gruppen unterschieden. Weiterhin kostenlos ist der Schnelltest für Euch, wenn Ihr beispielsweise selber infiziert seid und den Test als Nachweis der Genesung benötigt. Auch für Kinder unter 5 Jahren, Schwangere, chronisch Kranke und Haushaltsangehörige von Infizierten sind die Tests weiterhin kostenlos. Die zweite Gruppe hat Anspruch auf einen Schnelltest, muss für den Test aber 3 Euro zahlen. Besucht Ihr z.B. am gleichen Tag eine Veranstaltung (drinnen) oder besucht besonders gefährdete Menschen oder habt eine rote Meldung in der Corona-Warn-App, könnt Ihr Euch kostenpflichtig testen lassen. Grundsätzlich müsst Ihr dazu einen Nachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass Ihr diese Voraussetzungen erfüllt. Da es hier keine einheitlichen Bundesvorgaben gibt, regelt die Nachweispflicht allerdings jedes Bundesland anders. Oft werden gar keine Vorgaben gemacht und jede Teststelle entscheidet für sich, wie der Nachweis erbracht werden soll. Informiert Euch also unbedingt vor Eurem Test, was genau zu tun ist. Detaillierte Infos findet Ihr auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie sieht es mit Reisen ins Ausland aus?

Seit dem 1. August 2021 werden Risiko-Länder nun nur noch in zwei Gruppen unterteilt: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet. Die Kategorie des einfachen Risikogebiets fällt weg. Reisewarnungen bleiben nur für die Länder bestehen, die als Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft sind. Hier (da der Link scheinbar nicht klickbar ist, hier noch mal die URL: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) könnt Ihr die Liste des RKIs einsehen. Die neuesten Risikogebiete stehen immer ganz oben auf der Liste. Wenn es sich um regionale Ausbrüche handelt, werden nur die entsprechenden Regionen als Risikogebiete ausgewiesen. Zur Zeit stehen keine Urlaubsländer auf der Hochrisikoliste.
Hier kommt ein kleiner Überblick, welche Regelungen für die beliebtesten Urlaubsziele derzeit (Stand 04.07.2022, 09:00 Uhr) gelten (alle Informationen zu aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen bei Eurer Rückkehr nach Deutschland und alle Infos zu Gültigkeiten von Impf- und Genesenennachweisen haben wir weiter unten für Euch zusammengestellt):
  • Spanien: Inzwischen könnt Ihr nach Spanien ohne einen 3G-Nachweis einreisen und Ihr müsst auch keine Einreiseerklärung mehr ausfüllen.  Eine Maskenpflicht für alle Personen ab 6 Jahren gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, ansonsten sind die Beschränkungen im Land aufgehoben.  Hier findet Ihr aktuelle Informationen zu Spanien und hier zu Urlaub auf den Kanaren.
  • Alle Einreisebeschränkungen nach Italien wurden zum 1. Juni 2022 aufgehoben. Ihr könnt also wieder ohne 3G-Nachweis und ohne Einreiseerklärung einreisen. Inzwischen wurden die meisten Einschränkungen im Land aufgehoben. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin Maskenpflicht. Hier findet Ihr mehr Informationen zu Italien.
  • Für die Einreise nach Griechenland wurden alle Beschränkungen aufgehoben und Ihr benötigt weder einen negativen Test noch einen Impf- oder Genesenennachweis. Inzwischen sind auch alle Grenzübergänge wieder uneingeschränkt geöffnet. Im Land gelten keine Einschränkungen mehr, nur im öffentlichen Nahverkehr muss weiterhin Maske getragen werden. Auch zu Griechenland hat der ADAC eine Seite mit stets aktuellen Informationen zu Einreiseformularen und Co.
  • Bei Einreise nach Portugal (Festland und Azoren) müssen ungeimpfte Personen einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) vorlegen. Geimpfte und Genesen dürfen inzwischen wieder ohne zusätzlichen Test einreisen. Eine Einreiseerklärung muss für das Festland nicht mehr ausgefüllt werden. Das gilt für alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren. Die Einreise über den Landweg ist inzwischen auch wieder möglich, hier benötigt Ihr keinen 3G-Nachweis. Für die Einreise nach Madeira benötigt Ihr keinen Nachweis mehr und es muss auch keine Einreiseerklärung mehr ausgefüllt werden. Auf dem Festland wurde inzwischen die 3G-Regel für den Besuch von Restaurants, Museen und touristischen Einrichtungen abgeschafft. Maskenpflicht besteht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kinder unter 10 Jahren müssen generell keine Maske tragen. Auf Madeira besteht die Maskenpflicht weiterhin in geschlossenen Räumen und für den Besuch von Restaurants, Geschäften und Museen benötigt Ihr einen 3G-Nachweis. Hier findet Ihr mehr Informationen zu Portugal, auch zu den Sonderregeln für Madeira und die Azoren. Sowie hier auf der übersichtlichen Seite des ADACs.
  • Österreich hat inzwischen alle Einreisebeschränkungen abgeschafft und auch im Land sind alle Einschränkungen (Ausnahme Wien) aufgehoben worden. Restaurants, Bars und Geschäfte dürfen wieder ohne Nachweis besucht werden. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und Apotheken muss inzwischen keine Maske mehr getragen werden. Hier findet Ihr übrigens Infos zu kostenlosen Teststraßen in Österreich und anderen europäischen Ländern.
  • Zur Einreise nach Dänemark bestehen inzwischen keinerlei Beschränkungen mehr. Zum 1. Februar wurden fast alle Corona-Maßnahmen im Land aufgehoben.  Weitere Informationen zu Dänemark findet Ihr hier.
  • Seit dem 12. Februar bestehen für die Einreise nach Norwegen aus der EU keinerlei Beschränkungen mehr. Auch im Land selber wurden inzwischen fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Nähere Infos findet Ihr beim Auswärtigen Amt.
  • Auch für die Einreise nach Schweden aus der EU gibt es keinerlei Beschränkungen mehr. Auch im Land gelten inzwischen fast keine Beschränkungen mehr. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr zu Restaurants, keine Obergrenze für Veranstaltungen und keine Empfehlung mehr, eine Maske zu tragen. Mehr Infos zu Schweden findet Ihr hier.
  • In Frankreich muss bei der Einreise, auch auf dem Landwege, ein negativer Corona-Test vorgelegt werden (max. 24 Stunden alt, egal ob Antigen oder PCR). Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, vollständige geimpfte oder genesene Personen. Wichtig: Ab dem 15. Januar 2022 gelten alle Personen über 18 Jahre nur noch als geimpft, wenn die Impfung nicht länger als 7 Monate zurückliegt (ab 65 Jahren 6 Monate) oder Ihr schon eine Booster-Impfung erhalten habt. Reist Ihr mit dem Flugzeug ein, müsst Ihr ein Einreiseformular ausfüllen. Inzwischen wurden im Land alle Beschränkungen, auch die Maskenpflicht, aufgehoben. Hier findet Ihr ein paar Infos zu den aktuellen Regelungen in Frankreich.
  • Seit dem 09. April ist die Einreise nach Kroatien wieder ohne einen 3G-Nachweis möglich. Auch das Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt werden. Auch der Transit durch Österreich und Slowenien ist wieder ohne Auflagen möglich.  Alle Einschränkungen im Land wie die Maskenpflicht in Geschäften oder Zugangsbeschränkungen an Stränden wurden inzwischen aufgehoben. Hier findet Ihr mehr Info zu Kroatien.
  • Für die Einreise in die Niederlande wurden alle Beschränkungen aufgehoben. Auch im Land gibt es keinerlei Einschränkungen mehr. Lediglich im Flugzeug muss noch Maske getragen werden. Hier findet Ihr mehr Info zu den Niederlanden.
  • Für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland entfallen seit dem 18. März alle Beschränkungen und es kann wieder ohne Impf- oder Testnachweise eingereist werden. Auch in den Ländern gibt es kaum noch Einschränkungen, das Tragen einer Maske in Innenräumen oder dem öffentlichen Nahverkehr wird nur noch empfohlen.  Bitte beachtet, dass für Schottland, Wales und Nordirland diese Bestimmungen grundsätzlich gelten, es aber leichte Abweichungen bei der Anwendung der Maskenpflicht etc. geben kann. Ausführliche Informationen dazu findet Ihr auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
  • Für die Einreise nach Irland sind inzwischen alle Beschränkungen aufgehoben. Auch im Land wurden fast alle Einschränkungen aufgehoben und Geschäfte, Restaurants, Veranstaltungen etc. können wieder ohne Nachweis besucht werden.
  • Auch für die Schweiz wurden alle Einreisevorschriften aufgehoben und im Land entfallen fast alle Corona-Beschränkungen. Die Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen. Auf dieser ADAC-Seite findet Ihr nähere Informationen zur Schweiz.

Quarantäne und Test-Pflicht bei Rückreise aus ausländischen Risikogebieten

Die deutsche Bundesregierung hat die Einreiseregeln für Reiserückkehrer nach Deutschland nochmals geändert und seit dem 03. März gilt eine neue Einreiseverordnung. Es bleibt grundsätzlich dabei, dass nur noch zwischen Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet unterschieden wird. Allerdings fällt derzeit kein Land in die zweite Kategorie.
Bis zum 31. Mai 2022 gilt eine generelle Testplicht für alle Personen, die nach Deutschland einreisen. Dabei ist es egal, aus welchem Land Ihr kommt und in welche Kategorie dieses Land eingestuft ist. Bei Einreise müsst Ihr einen maximal 48 Stunden alten Test (PCR oder Antigen) vorweisen oder aber geimpft oder genesen sein. Dann entfällt die Testpflicht. Neu ist, dass nun Kinder unter 12 Jahren von der Nachweispflicht ausgenommen sind (bisher unter 6 Jahre).
Ab dem 01. Juni 2022 bis vorerst 31. August 2022 ist die Nachweispflicht, dass Ihr geimpft, genesen oder negativ getestet seid für die Rückkehr nach Deutschland ausgesetzt. Pünktlich zu den Pfingst- und Sommerferien könnt Ihr also ohne Einschränkungen nach Deutschland zurückreisen, sofern Ihr nicht aus einem Virusvariantengebiet einreist (Infos dazu gibt es weiter unten).
Da die generelle Testpflicht nach derzeitigem Stand im September wieder gilt, gibt es hier die Infos, wer als geimpft oder genesen gilt und was bei einer Rückreise aus einem Virusvariantengebiet zu beachten ist:
Für die Einreise nach Deutschland geltet Ihr als vollständig geimpft, wenn nach der letzten erforderlichen Impfung – in der Regel Spritze Nummer  zwei – mindestens 14 Tage vergangen sind. Euer Impfzertifikat ist inzwischen für max. 9 Monate gültig. Als Genesen gilt, wer eine Corona-Infektion überstanden hat und dies durch einen positiven PCR-Test (aus der Erkrankungszeit), der mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate zurückliegt, nachweisen kann.
Reist Ihr aus einem Hochrisikogebiet zurück und seid weder geimpft noch genesen, müsst Ihr trotz des für die Einreise notwendigen negativen Corona-Tests (PCR oder Antigen), weiterhin für 10 Tage in Quarantäne, aus der Ihr Euch am 5. Tag mit einem  negativen Test “freitesten” könnt.  WICHTIG: Neu ist, dass Kinder unter 6 Jahren nicht mehr in Quarantäne müssen. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, sind zwar von der Testpflicht, aber nicht von der Quarantänepflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne aber automatisch am 5. Tag, ohne das ein weiterer Test notwendig ist. Übermittelt Ihr früher einen negativen Testnachweis, endet die Quarantäne früher.
Für Rückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Einreisende, auch geimpfte und genesene Personen, einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt, Antigen ist nicht erlaubt) vorweisen und für 14 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nicht möglich. Die Testpflicht gilt auch  hier für alle Personen ab 6 Jahren, die Quarantäneregeln gelten auch für Kinder unter 6 Jahren. Diese Regeln gelten uneingeschränkt weiter und sind nicht über den Sommer 2022 ausgesetzt.
Für alle Einreisen aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten müsst Ihr weiterhin die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und abgeben. Den Nachweis müsst Ihr bei der Einreise bei Euch tragen und unter diesem Link könnt Ihr Euch anmelden: www.einreiseanmeldung.de

Digitales COVID Zertifikat der EU

Inzwischen ist das “EU Digital COVID Certificate” in allen Ländern der EUund Island, Liechtenstein und Norwegen verfügbar. Das Zertifikat ist der digitale Nachweis (wenn nötig, wird auch eine Papierversion ausgestellt) darüber, dass Ihr entweder vollständig geimpft oder genesen seid oder kürzlich negativ auf das Virus getestet wurdet. Es wird ein QR-Code generiert, der in allen Ländern der EU abgerufen werden kann und auf Deutsch und Englisch Euren COVID-Status anzeigt. Da sich alle Länder der EU auf ein einheitliches Format geeinigt haben, erleichtert Euch dieses Zertifikat die Einreise. Natürlich gelten aber die nationalen Nachweise, wie z.B. der deutsche gelbe Impfausweis, nach wie vor auch. Digital gespeichert werden die Daten in der Cov-Pass App oder der Corona-Warn-App. In Deutschland erhaltet Ihr Eure Daten folgendermaßen:

  • Seid Ihr vollständig geimpft, könnt Ihr Euch Euren Impfnachweis in Apotheken, Arztpraxen oder Impfzentren ausstellen lassen. Euren Nachweis könnt Ihr dann in die COV-PASS App einscannen und so den QR-Code jederzeit vorzeigen. Bitte beachtet, dass Impfzertifikate ohne Booster seit dem 1. Februar 2022 grundsätzlich nur noch 9 anstatt bisher 12 Monate gültig sind. Seid Ihr geboostert, ist Euer Impfzertifikat unbegrenzt gültig. Auch Impfzertifikate von Minderjährigen gelten unbegrenzt, auch ohne Booster. Einige Länder erkennen Impf- und Genesenenzertifikate nur noch für eine kürzere Dauer als 9 Monate an. Es gilt also auch hier, sich die besonderen Ländervorschriften vor der Reise oder Buchung genau anzuschauen. In Deutschland selbst gelten Eure Impfzertifikate auch ohne Booster vorerst unbegrenzt. Die genannten Fristen sind daher vor allem für einen Urlaub im Ausland wichtig.
  • Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind seit dem 15. Januar 2022 ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 90 Tage gültig und können ebenfalls in die COV-PASS App oder die Corona-Warn-App eingescannt werden. In einigen Ländern gilt Euer Genesenennachweis zwar grundsätzlich für 6 Monate, aber Ihr müsst die 3-Monats-Frist unbedingt für Eure Rückreise nach Deutschland beachten.
  • Auch Euer negatives Testergebnis eines PCR oder Antigen-Schnelltest könnt Ihr in die Apps hochladen. Dazu müsst Ihr einfach den im Testergebnis generierten QR-Code in die App einlesen.

Corona-Versicherungen sollen bei positivem Test im Urlaub helfen

Die Versicherungsbranche hat auf die Pandemie reagiert und bei einigen Anbietern könnt Ihr Corona-Reiseschutzversicherungen abschließen. Allerdings haben auch bereits viele Anbieter ihre Auslandskrankenversicherungen angepasst und eine Covid-19 Erkrankung im Urlaub in ihre Leistungen inkludiert. Die Bedingungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Manche übernehmen die medizinischen Kosten, aber nicht die Kosten für Quarantäne, Rückreise & Co. Andere übernehmen nur die Kosten, wenn es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Urlaubsland gab. Solltet Ihr also schon eine Auslandskrankenversicherung haben, informiert Euch unbedingt vorab, ob und – wenn ja – welche Leistungen bei einer Corona-Erkrankung vielleicht schon abgedeckt sind. Gleiches gilt natürlich auch für Reiserücktrittsversicherungen, falls Ihr Euren Urlaub gar nicht erst antreten könnt aufgrund einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne. Solltet Ihr bislang keine Versicherung haben oder deckt Eure Versicherung eine Covid-19 Erkrankung nicht ab, ist eine Corona-Reiseschutzversicherung eine gute Idee. Auch hier gilt es jedoch, sich genau zu informieren, welche Leistungen abgedeckt sind. Einige Versicherungen decken nur die medizinischen Kosten ab, andere zusätzlich auch Qurantäne-Kosten und natürlich gibt es auch Rund-Um-Sorglos-Pakete, bei denen auch noch Kost und Logis während einer Quarantäne, Rückreisekosten (mit oder ohne Reisewarnung) mitversichert sind. Inzwischen bieten alle größeren Versicherungsgesellschaften solche Versicherungen an. Eine gute Übersicht zu den verschiedenen Anbietern findet Ihr hier.

Wenn Ihr übrigens jetzt – nach all diesen verwirrenden Vorschriften – eine Auszeit braucht, könnt Ihr in unserer Suche und auf unserer Karte nachsehen, ob Ihr nicht ein schönes Plätzchen für Euren Urlaub findet.

Haben wir etwas falsch verstanden oder vergessen? Erzähl´s uns!

8 Kommentare
  1. Ann-Christin sagte:
    21. April 2021 um 22:26

    Hallo, wie sieht es denn mit vollständig Geimpften bei Rückkehr aus einem (Hoch-)Risikogebiet aus? Gilt da eine verkürzte Quarantäne?

    Antworten
    • Sonja Alefi sagte:
      22. April 2021 um 14:33

      Liebe Ann-Christin, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen und NRW müssen wohl vollständig geimpfte nicht in Quarantäne. Am besten, Du erkundigst Dich beim zuständigen Gesundheitsamt. Dazu haben wir auch einen Link drin am Anfang des Artikels. Liebe Grüße Sonja

      Antworten
  2. Marina sagte:
    8. Juni 2021 um 10:40

    Kleiner, aber wichtiger Hinweis: Die Testpflicht bei Einreise nach Griechenland ist offenbar inzwischen auf 6 Jahre erhöht worden “As of May 14th, travelers arriving in Greece are required to have a negative PCR certificate from a testing laboratory, for a Covid-19 test taken no later than 72 hours before arrival.
    This test is mandatory for all tourists (including children over the age of 6), regardless of the epidemiological situation in the country of departure.” (Quelle: https://travel.gov.gr/#/)
    Liebe Grüsse, Marina

    Antworten
    • Sonja Alefi sagte:
      8. Juni 2021 um 15:17

      Vielen Dank für diesen Hinweis!

      Antworten
  3. Tim sagte:
    4. August 2021 um 0:13

    Hallo zusammen, ich möchte noch mal klar stellen, dass es nicht reicht irgendeinen Schnelltest zumachen und den in die Covpass app zu speichern, um zu reisen,die meisten werden nicht anerkannt und es sind ganz bestimmte, wenige Testzentren die diese bestimmten ausstellen !

    Antworten
    • Antonia Birk sagte:
      10. August 2021 um 12:11

      Hallo Tim,
      danke für deinen Hinweis. Generell ist es zurzeit sehr wichtig, sich genau zu informieren. Wir geben hier einen Überblick, um unseren Leser*innen eine erste Anlaufstelle zu sein.
      Für genaue Auslegungen/Unterscheidungen sollten immer auch die behördlichen Seiten gelesen werden.
      Liebe Grüße, Antonia

      Antworten
  4. Christiane sagte:
    23. August 2021 um 17:01

    Hallo, angeblich gilt die „Schüler-Ausnahme“ beim Testen in den Ferien (Bayern) nicht, weil eben gerade keine Testungen erfolgen. Zumindest wurde mir das auf Nachfrage (beim Friseur) so gesagt 🤷‍♀️. LG

    Antworten
    • Sonja Alefi sagte:
      31. August 2021 um 20:55

      Liebe Christiane, dann war Dein Friseur nicht gut informiert;-) Die Ausnahme gilt explizit auch in den Ferien. Das war nur am Anfang noch nicht geregelt. Jetzt ist es so festgeschrieben. Viele Grüße Sonja

      Antworten

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